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Bedarfsgegenständeverordnung

Die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) legt fest, welche Voraussetzungen für Bedarfsgegenstände und insbesondere Lebensmittelbedarfsgegenstände gelten und was an bedenklichen Stoffen daraus höchstens an den menschlichen Körper oder das Lebensmittel abgegeben werden darf. Unter einem Lebensmittelbedarfsgegenstand wird dabei das Material verstanden, das mit Lebensmitteln in Berührung ist oder kommen soll oder erwarten lässt, dass es bei normaler, vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen wird oder Bestandteile daran abgibt, also insbesondere die Lebensmittelverpackung. Die Verordnung dient der Umsetzung unter anderem der EG-Richtlinie 2002/72/EG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und den Aktualisierungen bzw. Änderungen 2007/19/EG, 2011/8/EU. Quelle: Wikipedia

Kategorie Verordnung/Gesetz
Region DE

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