BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt
Die BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt sind keine Rechtsnormen. Sie stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen Bedarfsgegenstände aus hochpolymeren Stoffen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit den Anforderungen des § 31, Abs. 1, des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), sowie Art. 3, Abs.1 a, der Verordnung (EG) 1935/2004 entsprechen. Danach sind Materialien und Gegenstände für den Lebensmittelkontakt nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden. Werden Bedarfsgegenstände abweichend von den Vorschriften der Empfehlungen hergestellt oder verwendet, muss der Hersteller bzw. Anwender eventuell mit Beanstandungen auf Grund lebensmittelrechtlicher Vorschriften (§§30, 31 Abs. 1 LFGB) rechnen.